Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2007 - AnwZ (B) 16/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,12577
BGH, 22.06.2007 - AnwZ (B) 16/06 (1) (https://dejure.org/2007,12577)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2007 - AnwZ (B) 16/06 (1) (https://dejure.org/2007,12577)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - AnwZ (B) 16/06 (1) (https://dejure.org/2007,12577)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2007 - AnwZ (B) 90/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - AnwZ (B) 16/06
    Es kann deshalb auch hier offen bleiben (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Januar 2007, AnwZ (B) 90/05, veröff.
  • BGH, 04.08.2008 - AnwZ (B) 59/07

    Zulässigkeit einer gegen den Senatsbeschluss gerichteten Gegenvorstellung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die gegen den Senatsbeschluss gerichtete Gegenvorstellung des Antragstellers überhaupt zulässig ist (offen gelassen auch in den Senatsbeschlüssen vom 24. Januar 2007 - AnwZ (B) 90/05, juris, und vom 22. Juni 2007 - AnwZ (B) 16/06, Tz. 5, juris); sie ist jedenfalls unbegründet.
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   BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06   

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https://dejure.org/2007,8554
BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06 (https://dejure.org/2007,8554)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06 (https://dejure.org/2007,8554)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 16/06 (https://dejure.org/2007,8554)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls; Widerlegung der Vermutung für einen Vermögensverfall; Berücksichtigung eines nachträglicher Wegfalls des Widerrufsgrundes

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 29; ; BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; BRAO § 100 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 § 223
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gegen ein Mitglied des Anwaltsgerichtshofs; Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar, und zwar auch in Richterablehnungsverfahren, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644).

    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) nichts geändert (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, aaO; Senatsbeschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 [Ls]).

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
    b) Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
    b) Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05

    Unzulässigkeit gegen die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) nichts geändert (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, aaO; Senatsbeschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 [Ls]).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 6/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen Beschwerde vor dem BGH gegen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
    Für solche Entscheidungen des nach § 100 Abs. 1 Satz 1 BRAO bei dem Oberlandesgericht gebildeten Anwaltsgerichtshofs gilt nichts anderes (st. Rspr.; Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996, AnwZ (B) 57/95, BRAK-Mitt. 1996, 82 m. Nachw.; v. 26. Mai 1997, AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 57/95

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
    Für solche Entscheidungen des nach § 100 Abs. 1 Satz 1 BRAO bei dem Oberlandesgericht gebildeten Anwaltsgerichtshofs gilt nichts anderes (st. Rspr.; Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996, AnwZ (B) 57/95, BRAK-Mitt. 1996, 82 m. Nachw.; v. 26. Mai 1997, AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203).
  • BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    a) Das folgt hier schon daraus, dass er durch die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs in der Hauptsache prozessual überholt ist und nur mit der Hauptsache angegriffen werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007- AnwZ (B) 16/06 Tz. 6).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09

    Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Im Übrigen ist gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO noch maßgeblichen früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 16/06, juris; Beschl. v. 23. Juli 2008, AnwZ (B) 96/07, juris).
  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 17/10

    Voraussetzungen einer sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des

    § 42 Abs. 1 BRAO a. F., der die sofortige Beschwerde regelt, bezieht sich nur auf endgültige Entscheidungen in der Hauptsache (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 16/06 - und vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07).
  • BGH, 30.08.2010 - AnwZ (B) 102/09

    Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den

    Gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof ist nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO anzuwendenden früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht gegeben (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2006 - AnwZ (B) 119/05 Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 16/06, Rn. 5, 7, juris; Beschluss vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07 Rn. 6, juris; Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 92/09 Rn. 5).
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